Meridium

Zahlen, die die Behörden zufriedenstellen und dem Board trotzdem Orientierung geben.

Meridium richtet die Finanzfunktion für Singapur-Gesellschaften ausländischer Gruppen ein und führt sie laufend: Bücher, die pünktlich abgeschlossen werden, Management-Reports, die das Board tatsächlich liest, Abschlüsse, die ACRA (Handelsregisterbehörde Singapurs) und IRAS (Steuerbehörde Singapurs) genügen, und ein Steuerkalender, der keine Überraschungen produziert.

Auf ausländisch gehaltene Gesellschaften ausgelegt

Die Buchhaltung einer Tochtergesellschaft in Singapur dient zwei Herren: der lokalen Compliance, die bei Fristen und Formaten keine Nachsicht kennt, und einer Konzernzentrale, die Zahlen erwartet, die sich ohne Übersetzung konsolidieren lassen. Wir bedienen beide. Das Hauptbuch wird nach den Anforderungen Singapurs geführt, und die Reporting-Ebene spricht die Sprache Ihrer Gruppe, sei es durch ein Mapping auf den Kontenplan Ihres ERP oder durch Management-Packs in Ihrer Gruppenvorlage.

Der Compliance-Kalender

Der Berichtszyklus für Gesellschaften in Singapur ist vorhersehbar. Ihn zu verpassen ist deshalb vermeidbar. Das Estimated Chargeable Income ist innerhalb von drei Monaten nach dem Geschäftsjahresende fällig. Die Körperschaftsteuererklärung folgt. Der Jahresabschluss muss erstellt und für die meisten Gesellschaften zusammen mit der jährlichen Meldung (Annual Return) in XBRL eingereicht werden. GST-registrierte Unternehmen geben für jede Abrechnungsperiode eine Meldung ab. Jede Pflicht steht in einem Kalender, den Ihr fester Ansprechpartner verantwortet, neben den Fristen der Corporate-Secretarial-Arbeit, sodass die Gesellschaft als Ganzes geführt wird und nicht als Fragmente dreier Dienstleister.

Reporting, das seinen Platz verdient

Der Compliance-Output ist die Pflicht. Das Management-Reporting ist der Punkt, an dem sich die Buchhaltung bezahlt macht: ein monatliches oder quartalsweises Paket, das Liquidität, Mittelverbrauch, Forderungen und die Handvoll Kennzahlen zeigt, nach denen Ihr Board tatsächlich steuert, mit Kommentaren, die markieren, was sich geändert hat und warum. Wir schicken Ihnen lieber drei Seiten, die Sie lesen, als dreißig, die Sie nicht lesen.

Leistungsumfang

  • Ein Kontenplan, der auf das Reporting Ihrer Gruppe zugeschnitten ist, keine Vorlage
  • Buchhaltungssoftware, die den Compliance-Anforderungen Singapurs entspricht, oder Arbeit direkt in Ihrem bestehenden ERP
  • Management-Reporting monatlich, quartalsweise oder jährlich, im Rhythmus Ihrer Wahl
  • Ungeprüfte Jahresabschlüsse und XBRL-Einreichung
  • Estimated Chargeable Income (ECI, das geschätzte steuerpflichtige Einkommen) und Einreichung der Körperschaftsteuererklärung
  • GST-Registrierung (Goods and Services Tax, die Umsatzsteuer Singapurs) sowie laufende GST-Meldungen nach der Registrierung
  • Beurteilung und Abführung der Quellensteuer auf grenzüberschreitende Zahlungen
  • Einkommensteuererklärungen für Gründer und entsandte Mitarbeiter

So läuft es ab

  1. Einrichtung oder Übernahme

    Wir gestalten den Kontenplan, verbinden die Bankfeeds und implementieren entweder eine Software, die zu den Anforderungen Singapurs passt, oder bilden unsere Arbeit in Ihrem Gruppen-ERP ab.

  2. Laufende Buchhaltung

    Transaktionen werden in einem vereinbarten Rhythmus verarbeitet, gestützt auf einen Belegfluss, der nicht davon abhängt, Ihnen Unterlagen hinterherlaufen zu müssen.

  3. Reporting

    Die Management-Reports kommen planmäßig, in Ihrem Gruppenformat, sofern Sie eines haben, und Auffälligkeiten werden klar markiert statt in den Zahlen begraben.

  4. Jahresabschluss und Steuern

    Jahresabschluss, XBRL wo erforderlich, ECI innerhalb von drei Monaten nach Geschäftsjahresende und die Körperschaftsteuererklärung, alles vorbereitet und eingereicht nach einem Kalender, den Sie jederzeit einsehen können.

Was wir von Ihnen benötigen

  • Lesezugriff auf Kontoauszüge oder mit dem Hauptbuch verbundene Bankfeeds
  • Verkaufs- und Einkaufsbelege, Verträge und Spesenunterlagen, sobald sie anfallen
  • Ihr Gruppenformat für das Reporting und Ihre Fristen, falls die Konsolidierung für Sie relevant ist
  • Jahresabschlüsse und Steuererklärungen der Vorjahre, wenn wir eine bestehende Gesellschaft übernehmen

Häufige Fragen

Braucht meine Gesellschaft eine Abschlussprüfung?

Viele Tochtergesellschaften ausländischer Gruppen nicht. Eine Gesellschaft ist als kleines Unternehmen von der Prüfungspflicht befreit, wenn sie mindestens zwei von drei Kriterien zu Umsatz, Vermögen und Mitarbeiterzahl erfüllt, vorbehaltlich der Tests auf Gruppenebene. Wir prüfen das bereits beim Scoping und sagen Ihnen klar, auf welcher Seite der Linie Sie stehen.

Wann muss sich die Gesellschaft für GST registrieren?

Die Registrierung wird verpflichtend, sobald der steuerpflichtige Umsatz die von IRAS festgelegte Registrierungsschwelle überschreitet. Für manche Geschäftsmodelle kann eine freiwillige Registrierung schon früher sinnvoll sein. Wir beobachten Ihre Position und übernehmen die Registrierung sowie die laufenden Meldungen, sobald es so weit ist.

Was ist XBRL und betrifft es uns?

XBRL ist das strukturierte Datenformat, in dem die meisten Gesellschaften in Singapur ihre Jahresabschlüsse bei ACRA einreichen. Ob die vollständige oder die vereinfachte Fassung gilt, hängt von Größe und Status der Gesellschaft ab. Die Erstellung ist Teil unserer Jahresabschlussarbeit, kein zusätzliches Projekt für Sie.

Können Sie im ERP unserer Gruppe arbeiten statt in lokaler Software?

Ja. Wenn Ihre Gruppe NetSuite, SAP, Xero oder ein anderes System nutzt, arbeiten wir direkt darin, unter Ihren Zugriffskontrollen, und ergänzen nur das, was die Compliance in Singapur verlangt. Wenn Sie kein System haben, implementieren wir eines, das zu den lokalen Einreichungspflichten passt.

Was ist die Quellensteuer und wann greift sie?

Bestimmte Zahlungen an Nichtansässige, etwa Zinsen, Lizenzgebühren und manche Dienstleistungsentgelte, verpflichten den Zahlenden in Singapur, Steuer einzubehalten und an IRAS abzuführen. Das wird leicht übersehen, weil die Pflicht beim Zahlenden liegt. Wir prüfen Ihre grenzüberschreitenden Zahlungsströme, damit die Pflicht vor der Zahlung erkannt wird, nicht danach.

Übernehmen Sie auch die persönlichen Steuern der Gründer?

Ja. Die Einkommensteuererklärung für Gründer und entsandte Mitarbeiter ist Teil des Service, abgestimmt mit der Gehaltsabrechnung, damit Arbeitseinkommen, geldwerte Vorteile und Beteiligungen konsistent gemeldet werden.

Besprechen Sie Ihre Buchhaltung und Steuern mit einem erfahrenen Berater.

Ein Erstgespräch kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Sie sprechen mit einem erfahrenen Praktiker, nicht mit einem Vertriebsteam.