Eine Gesellschaft, die regelkonform bleibt, ohne dass Sie ihr hinterherlaufen müssen.
Jede Gesellschaft in Singapur schuldet ACRA (der Handelsregisterbehörde Singapurs) einen jährlichen Zyklus aus Registern, Beschlüssen, Versammlungen und Einreichungen, und ein Bußgeldbescheid ist meist das erste Anzeichen dafür, dass etwas übersehen wurde. Meridium trägt den gesamten Zyklus: Ihr fester Ansprechpartner behält die Fristen im Blick, bereitet die Unterlagen vor und reicht termingerecht ein, Jahr für Jahr.
Die gesetzliche Funktion, ernst genommen
Jede Gesellschaft in Singapur muss innerhalb von sechs Monaten nach der Gründung einen Company Secretary bestellen. Die Funktion ist keine Formalie: Der Secretary führt die gesetzlichen Register, bereitet die Beschlüsse vor, die den Entscheidungen der Gesellschaft rechtliche Wirkung verleihen, und reicht die Änderungen und Meldungen ein, die das öffentliche Register aktuell halten. Gut gemacht, bleibt diese Arbeit unsichtbar. Schlecht gemacht, zeigt sie sich in Bußgeldern, blockierten Bankverbindungen und Due-Diligence-Befunden zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt.
Meridiums Ansatz ist ein fester, erfahrener Ansprechpartner mit Compliance-Kalender, kein anonymes Sammelpostfach. Dieselbe Person, die Ihre Gesellschaft gegründet oder deren Unterlagen übernommen hat, behält ihre Fristen im Blick.
Der jährliche Zyklus
In jedem Geschäftsjahr muss eine private Gesellschaft Jahresabschlüsse erstellen, sie an die Gesellschafter versenden, ihre AGM abhalten, sofern sie nicht förmlich auf sie verzichtet hat, und ihren Annual Return bei der Accounting and Corporate Regulatory Authority (ACRA) einreichen. Neben diesem festen Zyklus steht alles, was im Leben der Gesellschaft anfällt: Bestellungen und Rücktritte, Anteilsübertragungen und Zuteilungen, Kapitalmaßnahmen, eine neue registrierte Adresse, Änderungen der Satzung.
Wir bereiten jeden dieser Vorgänge als vollständiges Paket vor: die Beschlüsse, die Aktualisierung der Register und die Einreichung bei ACRA, damit Gesellschaftsakte, Register und öffentliches Register nie auseinanderlaufen.
Wenn eine Gesellschaft ihren Zweck erfüllt hat
Die Schließung verdient dieselbe Sorgfalt wie die Gründung. Wir beraten zum richtigen Weg, bereiten die Zustimmungen der Gesellschafter vor und führen das Verfahren bis zum Ende: Striking-off für eine ruhende, schuldenfreie Gesellschaft oder Members’ Voluntary Winding-up, wenn Vermögen zu verteilen ist. Was wir nicht tun: eine ungenutzte Gesellschaft Bußgelder anhäufen lassen, weil niemand die Entscheidung verantwortet.
Leistungsumfang
- Ein qualifizierter Company Secretary, bestellt für die gesetzliche Funktion
- Gesetzliche Register, laufend geführt und aktuell gehalten, einschließlich des Register of Registrable Controllers (Register der wirtschaftlich Berechtigten)
- Vorbereitung der AGM (Jahreshauptversammlung) oder die Unterlagen, um förmlich auf sie zu verzichten
- Einreichung des Annual Return (der jährlichen Registermeldung) bei ACRA
- Beschlüsse der Direktoren und Gesellschafter, entworfen und dokumentiert
- Bestellung und Rücktritt von Direktoren, Company Secretary und Abschlussprüfern
- Zuteilung und Übertragung von Anteilen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen
- Änderungen der registrierten Adresse und Anpassungen der Satzung
- Schließung der Gesellschaft durch Striking-off (Löschung aus dem Register) oder Members' Voluntary Winding-up (solvente Liquidation durch die Gesellschafter)
So läuft es ab
-
Übernahmeprüfung
Wir prüfen die Gesellschaftsunterlagen im vorgefundenen Zustand, markieren alles Überfällige oder Widersprüchliche und bereinigen die Akte, bevor daraus ein Problem wird.
-
Compliance-Kalender
Jede gesetzliche Frist Ihres Geschäftsjahres wird erfasst und liegt in der Verantwortung Ihres festen Ansprechpartners. Sie sehen den Kalender, wir führen ihn.
-
Änderungen, sobald sie anfallen
Neuer Direktor, neuer Gesellschafter, neue Adresse, neue Anteilsklasse: Sie teilen uns die Entscheidung mit, wir bereiten die Beschlüsse vor und reichen bei ACRA ein.
-
Jahresabschlusszyklus
Die Jahresabschlüsse werden an die Gesellschafter versandt, die AGM wird abgehalten oder förmlich entbehrlich gemacht, und der Annual Return wird fristgerecht eingereicht.
Was wir von Ihnen benötigen
- Die aktuellen gesetzlichen Register und die Satzung der Gesellschaft, sofern nicht bereits bei uns
- Mitteilung über Beschlüsse der Geschäftsführung oder der Gesellschafter, sobald sie gefasst werden
- Jahresabschlüsse für jedes Geschäftsjahr, von uns oder von Ihrem Buchhalter
- Ausweisdokumente für jeden neu eintretenden Direktor oder Gesellschafter
Häufige Fragen
Muss eine private Gesellschaft weiterhin eine AGM abhalten?
Nicht immer. Eine private Gesellschaft kann auf die AGM verzichten, wenn die Jahresabschlüsse den Gesellschaftern innerhalb von fünf Monaten nach Ende des Geschäftsjahres zugesandt werden und kein Gesellschafter eine Versammlung verlangt. Wir beraten, welcher Weg passt, und bereiten in beiden Fällen die Unterlagen vor.
Wann ist der Annual Return fällig?
Für eine private Gesellschaft mit einem Geschäftsjahr, das am oder nach dem 31. August 2018 endet, muss der Annual Return innerhalb von sieben Monaten nach Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden. Wir erledigen dies im Rahmen des Jahresabschlusszyklus, sodass Sie sich die Frist nie selbst merken müssen.
Was passiert bei verspäteten Einreichungen?
ACRA verhängt Zuschläge für verspätete Einreichungen, und anhaltende Säumnis kann zu Maßnahmen gegen die Gesellschaft und ihre Direktoren führen. Wenn Sie bereits im Rückstand sind, beginnen wir mit einer Bereinigung: Wir stellen fest, was aussteht, reichen es ein und halten Sie anschließend dauerhaft auf aktuellem Stand.
Können Sie unseren bestehenden Corporate Secretary ablösen?
Ja. Die Übernahme ist Routine: Wir holen die Register und Unterlagen beim bisherigen Anbieter ein, prüfen sie und melden den Wechsel des Secretary bei ACRA. Ihre einzige Aufgabe ist eine Anweisung an die bisherige Kanzlei.
Wie schließen wir eine Gesellschaft, die wir nicht mehr benötigen?
Eine ruhende, schuldenfreie Gesellschaft wird üblicherweise per Striking-off gelöscht, dem einfacheren und günstigeren Weg. Eine Gesellschaft mit zu verteilendem Vermögen wird im Wege des Members' Voluntary Winding-up geschlossen, an dem ein Liquidator beteiligt ist. Wir beraten, welcher Weg zutrifft, bereiten die Dokumente vor und begleiten das Verfahren bis zum Abschluss.
Besprechen Sie die laufende Betreuung Ihrer Gesellschaft mit einem erfahrenen Berater.
Ein Erstgespräch kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Sie sprechen mit einem erfahrenen Praktiker, nicht mit einem Vertriebsteam.